Die Zentralstellenfunktion erfordert und ermöglicht ein Agieren als ein eigenständiger Partner gegenüber dem Bundesministerium und den bewilligenden Behörden in partnerschaftlicher Zusammenarbeit. Die ...
(1) Die vom Gemeinsamen Bundesausschuss beschlossenen Richtlinien sind dem Bundesministerium für Gesundheit vorzulegen. Es kann sie innerhalb von zwei Monaten beanstanden; bei Beschlüssen nach § 20i ...